Steht Ihnen Wohngeld zu?
Finden Sie es in zwei Minuten heraus. Geben Sie Haushalt, Miete und Einkommen ein – Sie sehen sofort Ihren voraussichtlichen Anspruch für 2025.
Alle Personen, die dauerhaft zum Haushalt gehören (inkl. Kinder).
Die Mietenstufe hängt von Ihrer Gemeinde ab. Im Zweifel Stufe III wählen.
Kaltmiete plus kalte Betriebskosten – ohne Heizkosten (die werden separat berücksichtigt).
Summe aller Einkünfte im Haushalt (Lohn, Rente, Unterhalt usw.) vor Abzügen.
- Höchstbetrag Miete
- 551 €
- Heizkostenkomponente
- 124 €
- Klimakomponente
- 25 €
- Berücksichtigte Miete
- 700 €
- Anrechenbares Einkommen
- 1.260 €
Ihre Miete liegt über dem Höchstbetrag – berücksichtigt wird nur der Höchstbetrag.
Jetzt Antrag stellenUnverbindliche Schätzung nach § 19 WoGG (Stand 2025). Die verbindliche Höhe legt Ihre Wohngeldbehörde fest.
Warum den Anspruch vorab prüfen?
Viele Berechtigte verzichten auf Wohngeld, weil sie ihren Anspruch unterschätzen. Seit der Wohngeld-Plus-Reform haben deutlich mehr Haushalte Anrecht – im Schnitt rund 370 € pro Monat. Unser Rechner zeigt Ihnen transparent, was Ihnen zusteht.
- Amtliche Formel nach § 19 WoGG (Stand 2025)
- Inklusive Heizkosten- und Klimakomponente
- Sofortiges Ergebnis – ohne Anmeldung
- Direkt weiter zum formlosen Online-Antrag
Wie berechnet sich Ihr Wohngeld?
Das Wohngeld hängt von drei Faktoren ab. Aus ihnen ermittelt die amtliche Formel nach § 19 WoGG Ihren monatlichen Zuschuss.
1. Haushaltsgröße
Wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben – jede Person erhöht die berücksichtigten Beträge.
2. Miete & Mietenstufe
Ihre Bruttokaltmiete – bis zu einem Höchstbetrag, der von Ihrer Mietenstufe abhängt.
3. Einkommen
Das Haushaltseinkommen – nach pauschalen Abzügen und Freibeträgen fließt es in die Formel ein.
Gut zu wissen: Zusätzlich fließen die dauerhafte Heizkostenkomponente und die Klimakomponente in den berücksichtigten Höchstbetrag ein – beide sind in unserem Rechner bereits berücksichtigt.
Was ist Wohngeld eigentlich?
Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung, die einkommensschwächere Haushalte bei den Wohnkosten unterstützt. Es ist gesetzlich im Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt und wird von der zuständigen Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde ausgezahlt.
Anders als das Bürgergeld ist Wohngeld unabhängig von einer Bedürftigkeitsprüfung des Vermögens im engeren Sinne – entscheidend sind Haushaltsgröße, Miete und Einkommen. Viele Berechtigte wissen gar nicht, dass ihnen Wohngeld zusteht.
Mietzuschuss
Für Mieterinnen und Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers.
Lastenzuschuss
Für Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum.
Kein Darlehen
Wohngeld ist ein echter Zuschuss – Sie müssen nichts zurückzahlen.
Die größte Wohngeldreform aller Zeiten
Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz wurde der Kreis der Berechtigten stark erweitert und die Beträge deutlich erhöht. Es lohnt sich, den Anspruch jetzt neu zu prüfen.
Haushalte haben seit der Reform Anspruch – dreimal so viele wie zuvor.
durchschnittlicher Wohngeldbetrag pro Monat statt zuvor rund 180 €.
dauerhafte Heizkostenkomponente ist fest im Wohngeld verankert.
Klimakomponente berücksichtigt energetisch bedingt höhere Mieten.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Wohngeld ist für viel mehr Menschen gedacht, als die meisten denken. Diese Gruppen profitieren besonders häufig:
Rentnerinnen & Rentner
Wenn die Rente knapp ist, stockt Wohngeld die Wohnkosten auf – ohne Grundsicherung.
Familien mit Kindern
Kinderfreibeträge erhöhen den Anspruch spürbar, gerade bei einem Verdiener.
Alleinerziehende
Zusätzliche Freibeträge sorgen dafür, dass häufig mehr Wohngeld möglich ist.
Geringverdiener
Wer arbeitet, aber wenig verdient, hat oft Anspruch – ohne Bürgergeld zu beziehen.
Azubis & Studierende
In bestimmten Fällen, z. B. ohne BAföG-Anspruch, ist Wohngeld möglich.
Eigentümer
Auch selbst genutztes Wohneigentum kann als Lastenzuschuss gefördert werden.
Bis zu welchem Einkommen lohnt sich Wohngeld?
Diese groben Höchsteinkommen dienen nur der ersten Einschätzung. Die tatsächliche Grenze hängt stark von Ihrer Miete und Mietenstufe ab und kann deutlich höher liegen.
Ungefähre monatliche Bruttowerte für mittlere Mietenstufen. Ohne Gewähr.
Ergebnis sieht gut aus?
Sichern Sie sich Ihre Frist mit einem formlosen Erstantrag – in wenigen Minuten erledigt.
Diese Unterlagen brauchen Sie
Für den formlosen Erstantrag reichen zunächst Ihre Kontaktdaten. Diese Nachweise sollten Sie für den vollständigen Antrag bereithalten:
Mietvertrag
Aktueller Mietvertrag oder eine Mietbescheinigung Ihres Vermieters.
Einkommensnachweise
Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid oder Nachweise sonstiger Einkünfte.
Ausweisdokument
Personalausweis oder Aufenthaltstitel aller Haushaltsmitglieder.
Kontonachweise
Bankverbindung und ggf. Nachweise zu Nebenkosten und Heizkosten.
Wohngeld-Glossar
Die wichtigsten Begriffe rund um Ihren Antrag – ohne Behördendeutsch.
- Mietenstufe
- Einordnung Ihrer Gemeinde (I–VII) nach dem örtlichen Mietniveau. Je höher, desto höher der berücksichtigte Höchstbetrag.
- Bruttokaltmiete
- Ihre Miete ohne Heizkosten, aber inklusive kalter Betriebskosten wie Wasser und Müllabfuhr.
- Haushaltsmitglieder
- Alle Personen, die dauerhaft mit Ihnen zusammen wohnen und wirtschaften – sie erhöhen den Anspruch.
- Freibeträge
- Beträge, die vom Einkommen abgezogen werden, z. B. für Kinder, Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderung.
- Heizkostenkomponente
- Dauerhafter Zuschlag, der die gestiegenen Heizkosten pauschal im Wohngeld berücksichtigt.
- Höchstbetrag
- Obergrenze der Miete, die bei der Berechnung angesetzt wird – abhängig von Haushaltsgröße und Mietenstufe.
Häufige Fragen zum Wohngeld
Anspruch berechnet? Sichern Sie sich Ihre Frist.
Wohngeld gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung. Stellen Sie jetzt Ihren formlosen Antrag und verlieren Sie keinen Monat.