Wie viel Wohngeld steht Ihnen zu?
Berechnen Sie in zwei Minuten Ihren voraussichtlichen Anspruch – nach der amtlichen Formel des Wohngeldgesetzes (§ 19 WoGG), inklusive Heizkosten- und Klimakomponente für 2025.
Alle Personen, die dauerhaft zum Haushalt gehören (inkl. Kinder).
Die Mietenstufe hängt von Ihrer Gemeinde ab. Im Zweifel Stufe III wählen.
Kaltmiete plus kalte Betriebskosten – ohne Heizkosten (die werden separat berücksichtigt).
Summe aller Einkünfte im Haushalt (Lohn, Rente, Unterhalt usw.) vor Abzügen.
- Höchstbetrag Miete
- 551 €
- Heizkostenkomponente
- 124 €
- Klimakomponente
- 25 €
- Berücksichtigte Miete
- 700 €
- Anrechenbares Einkommen
- 1.260 €
Ihre Miete liegt über dem Höchstbetrag – berücksichtigt wird nur der Höchstbetrag.
Jetzt Antrag stellenUnverbindliche Schätzung nach § 19 WoGG (Stand 2025). Die verbindliche Höhe legt Ihre Wohngeldbehörde fest.
So funktioniert die Berechnung
Haushalt & Wohnort
Die Zahl der Haushaltsmitglieder und die Mietenstufe Ihres Wohnorts bestimmen den maximal berücksichtigungsfähigen Mietbetrag.
Miete & Einkommen
Ihre Miete wird am Höchstbetrag gedeckelt, Ihr Einkommen um pauschale Abzüge und Freibeträge bereinigt.
Amtliche Formel
Aus diesen Werten ergibt sich nach § 19 WoGG Ihr monatliches Wohngeld – bei uns sofort und transparent aufgeschlüsselt.
Hinweis: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung. Die tatsächliche Höhe des Wohngeldes hängt von der genauen Prüfung Ihrer Unterlagen durch die zuständige Wohngeldbehörde ab.