
Wohngeld beantragen – ganz ohne Stress
Verständlich, sicher und mit persönlicher Unterstützung. Wir machen den Weg zu Ihrem Wohngeld so einfach wie möglich – von der ersten Frage bis zum fertigen Antrag.
In 3 einfachen Schritten zum Antrag
Kurze Fragen beantworten
In einfacher Sprache – zu Haushalt, Wohnsituation und Einkommen. Ohne Fachbegriffe.
Antrag prüfen & absenden
Wir bereiten Ihren formlosen Antrag auf. Sie senden ihn mit einem Klick ab.
Bestätigung erhalten
Sie bekommen sofort eine Eingangsbestätigung und wissen genau, wie es weitergeht.
Darauf können Sie sich verlassen
Verständlich geführt
Kein Behördendeutsch, keine verwirrenden Formulare – wir führen Sie Schritt für Schritt.
Sicher & vertraulich
Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und streng nach DSGVO verarbeitet.
Persönlicher Support
Fragen? Unser Team hilft Ihnen freundlich per E-Mail und Telefon weiter.
Das sagen unsere Nutzer
„Ich hätte nie gedacht, dass mir Wohngeld zusteht. Der Antrag war in wenigen Minuten fertig – wirklich kinderleicht.“
„Endlich verständlich erklärt. Die Bestätigung kam sofort und ich wusste genau, wie es weitergeht.“
„Der Rechner hat uns gezeigt, dass sich der Antrag lohnt. Toller, freundlicher Service.“
Was ist Wohngeld eigentlich?
Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung, die einkommensschwächere Haushalte bei den Wohnkosten unterstützt. Es ist gesetzlich im Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt und wird von der zuständigen Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde ausgezahlt.
Anders als das Bürgergeld ist Wohngeld unabhängig von einer Bedürftigkeitsprüfung des Vermögens im engeren Sinne – entscheidend sind Haushaltsgröße, Miete und Einkommen. Viele Berechtigte wissen gar nicht, dass ihnen Wohngeld zusteht.
Mietzuschuss
Für Mieterinnen und Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers.
Lastenzuschuss
Für Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum.
Kein Darlehen
Wohngeld ist ein echter Zuschuss – Sie müssen nichts zurückzahlen.
So viel Wohngeld ist möglich
Typische Beispiele zur Orientierung. Ihr tatsächlicher Anspruch hängt von Mietenstufe, genauem Einkommen und Freibeträgen ab – am besten gleich im Rechner prüfen.
Alleinstehende Rentnerin
1 Person · 560 € Miete · 1.150 € Rente
Familie mit 2 Kindern
4 Personen · 950 € Miete · 2.600 € brutto
Alleinerziehend, 1 Kind
2 Personen · 720 € Miete · 1.700 € brutto
Unverbindliche Beispielwerte auf Basis der Formel nach § 19 WoGG (Stand 2025).
Diese Unterlagen brauchen Sie
Für den formlosen Erstantrag reichen zunächst Ihre Kontaktdaten. Diese Nachweise sollten Sie für den vollständigen Antrag bereithalten:
Mietvertrag
Aktueller Mietvertrag oder eine Mietbescheinigung Ihres Vermieters.
Einkommensnachweise
Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid oder Nachweise sonstiger Einkünfte.
Ausweisdokument
Personalausweis oder Aufenthaltstitel aller Haushaltsmitglieder.
Kontonachweise
Bankverbindung und ggf. Nachweise zu Nebenkosten und Heizkosten.
Wohngeld-Glossar
Die wichtigsten Begriffe rund um Ihren Antrag – ohne Behördendeutsch.
- Mietenstufe
- Einordnung Ihrer Gemeinde (I–VII) nach dem örtlichen Mietniveau. Je höher, desto höher der berücksichtigte Höchstbetrag.
- Bruttokaltmiete
- Ihre Miete ohne Heizkosten, aber inklusive kalter Betriebskosten wie Wasser und Müllabfuhr.
- Haushaltsmitglieder
- Alle Personen, die dauerhaft mit Ihnen zusammen wohnen und wirtschaften – sie erhöhen den Anspruch.
- Freibeträge
- Beträge, die vom Einkommen abgezogen werden, z. B. für Kinder, Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderung.
- Heizkostenkomponente
- Dauerhafter Zuschlag, der die gestiegenen Heizkosten pauschal im Wohngeld berücksichtigt.
- Höchstbetrag
- Obergrenze der Miete, die bei der Berechnung angesetzt wird – abhängig von Haushaltsgröße und Mietenstufe.
Häufige Fragen zum Wohngeld
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