Jeder Monat zählt – kein rückwirkendes Wohngeld

Im Schnitt rund 370 € Wohngeld im Monat

Sichern Sie sich Ihren Anspruch für 2025 mit einem formlosen Erstantrag – schnell, online und fristwahrend. In wenigen Minuten erledigt.

Über 0 Menschen haben ihren Antrag online gestellt
Entspanntes Paar prüft zu Hause am Laptop den Wohngeldanspruch
5 Min.
bis zum Antrag
FristwahrendSofort-BestätigungVerschlüsselt & DSGVO-konformRechtlich wirksam

In 3 Schritten zum gesicherten Anspruch

Schritt 1

Angaben machen

Kontaktdaten und Postleitzahl eingeben – wir ermitteln Ihre Wohngeldstelle.

Schritt 2

Antrag absenden

Formloser Antrag geht raus, Sie erhalten sofort eine Bestätigung per E-Mail.

Schritt 3

Frist gewahrt

Ihr Anspruch ist ab dem Antragsmonat gesichert – rückwirkend zahlt niemand.

Was jeder Monat Wartezeit kostet

Wohngeld beginnt ab dem Antragsmonat. Wer wartet, verschenkt bares Geld – hier ein Rechenbeispiel bei durchschnittlich 370 € Zuschuss.

1 Monat
warten =
370 € weg
3 Monate
warten =
1.110 € weg
6 Monate
warten =
2.220 € weg

Beispielwerte auf Basis des durchschnittlichen Wohngeldbetrags. Ihr tatsächlicher Anspruch kann abweichen.

Grundlagen

Was ist Wohngeld eigentlich?

Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung, die einkommensschwächere Haushalte bei den Wohnkosten unterstützt. Es ist gesetzlich im Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt und wird von der zuständigen Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde ausgezahlt.

Anders als das Bürgergeld ist Wohngeld unabhängig von einer Bedürftigkeitsprüfung des Vermögens im engeren Sinne – entscheidend sind Haushaltsgröße, Miete und Einkommen. Viele Berechtigte wissen gar nicht, dass ihnen Wohngeld zusteht.

Mietzuschuss

Für Mieterinnen und Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers.

Lastenzuschuss

Für Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum.

Kein Darlehen

Wohngeld ist ein echter Zuschuss – Sie müssen nichts zurückzahlen.

Wohngeld-Plus seit 2023

Die größte Wohngeldreform aller Zeiten

Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz wurde der Kreis der Berechtigten stark erweitert und die Beträge deutlich erhöht. Es lohnt sich, den Anspruch jetzt neu zu prüfen.

~2 Mio.

Haushalte haben seit der Reform Anspruch – dreimal so viele wie zuvor.

~370 €

durchschnittlicher Wohngeldbetrag pro Monat statt zuvor rund 180 €.

+ Heizkosten

dauerhafte Heizkostenkomponente ist fest im Wohngeld verankert.

+ Klimabonus

Klimakomponente berücksichtigt energetisch bedingt höhere Mieten.

Rechenbeispiele

So viel Wohngeld ist möglich

Typische Beispiele zur Orientierung. Ihr tatsächlicher Anspruch hängt von Mietenstufe, genauem Einkommen und Freibeträgen ab – am besten gleich im Rechner prüfen.

Alleinstehende Rentnerin

1 Person · 560 € Miete · 1.150 € Rente

Wohngeld≈ 290 €/ Monat

Familie mit 2 Kindern

4 Personen · 950 € Miete · 2.600 € brutto

Wohngeld≈ 410 €/ Monat

Alleinerziehend, 1 Kind

2 Personen · 720 € Miete · 1.700 € brutto

Wohngeld≈ 350 €/ Monat

Unverbindliche Beispielwerte auf Basis der Formel nach § 19 WoGG (Stand 2025).

Selbst zum Amt oder bequem online?

Auf eigene Faust

  • Passende Formulare beim Amt suchen
  • Behördendeutsch selbst entschlüsseln
  • Öffnungszeiten und Wartezeiten beachten
  • Unsicherheit, ob alles vollständig ist
  • Fristen selbst im Blick behalten

Mit unserem Online-Service

  • Geführter Ablauf in einfacher Sprache
  • Verständliche Fragen statt Formularchaos
  • Rund um die Uhr online erledigen
  • Sofortige Eingangsbestätigung per E-Mail
  • Fristwahrung ab dem Antragsmonat

Gehören Sie zu den Berechtigten?

Seit der Wohngeld-Plus-Reform haben deutlich mehr Haushalte Anspruch. Diese Gruppen profitieren besonders:

Rentnerinnen & Rentner

Wenn die Rente knapp ist, stockt Wohngeld die Wohnkosten auf – ohne Grundsicherung.

Familien mit Kindern

Kinderfreibeträge erhöhen den Anspruch spürbar, gerade bei einem Verdiener.

Alleinerziehende

Zusätzliche Freibeträge sorgen dafür, dass häufig mehr Wohngeld möglich ist.

Geringverdiener

Wer arbeitet, aber wenig verdient, hat oft Anspruch – ohne Bürgergeld zu beziehen.

Azubis & Studierende

In bestimmten Fällen, z. B. ohne BAföG-Anspruch, ist Wohngeld möglich.

Eigentümer

Auch selbst genutztes Wohneigentum kann als Lastenzuschuss gefördert werden.

Das sagen unsere Nutzer

„Ich habe nur wenige Minuten gebraucht und die Bestätigung kam sofort. Genau, was ich brauchte.“
Sabine M., 58
„Endlich ohne Amtsbesuch. Der Ablauf war klar und ich musste nichts zweimal machen.“
Thomas B., 47
„Der Hinweis, dass es kein rückwirkendes Wohngeld gibt, hat mich zum Handeln gebracht. Danke!“
Aylin K., 34

Häufige Fragen zum Wohngeld

Verlieren Sie keinen Monat mehr

Wohngeld wird nicht rückwirkend gezahlt. Je früher Ihr Antrag da ist, desto früher beginnt Ihr Anspruch.

Dieser Service unterstützt Sie beim Stellen eines formlosen Wohngeldantrags zur Fristwahrung und ist ein privates, kostenpflichtiges Angebot. Es besteht keine Verbindung zu einer Behörde. Den Antrag können Sie auch selbst kostenlos bei Ihrer zuständigen Wohngeldstelle stellen. Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen.