Wohngeld in Mainz beantragen
Mainz liegt in Landkreis Mainz (kreisfrei). Für Mainz gilt die Mietenstufe VI – sie bestimmt, welche Miete bei Ihrem Wohngeld höchstens angerechnet wird.
- Mietenstufe
- VI
- Einwohner
- 219.000
- PLZ (Auswahl)
- 55116, 55118
- Kreis
- Mainz (kreisfrei)
Wer bearbeitet Ihren Antrag aus Mainz?
Anträge aus Mainz bearbeitet die Stadtverwaltung Mainz – Wohngeldstelle selbst.
Stadtverwaltung Mainz – Wohngeldstelle
Zuständige Wohngeldstelle für Mainz
Die vollständige Anschrift und Telefonnummer ergänzen wir, sobald die Daten redaktionell geprüft sind. Wir veröffentlichen bewusst keine unbestätigten Behördenadressen.
Gut zu wissen
Diese Seite ist ein privates, kostenpflichtiges Angebot und keine amtliche Seite der Behörde. Wir helfen Ihnen, fristwahrend einen formlosen Antrag zu stellen und die zuständige Stelle korrekt zu adressieren.
Sie können Ihren Wohngeldantrag selbstverständlich auch selbst und kostenlos direkt bei der Stadtverwaltung Mainz – Wohngeldstelle einreichen.
Höchstbeträge für Mainz
Weil für Mainz die Mietenstufe VI gilt, wird Ihre Bruttokaltmiete nur bis zu diesen Grenzen angerechnet. Dazu kommen die dauerhafte Heizkostenkomponente und die Klimakomponente.
| Haushalt | Höchstbetrag Miete | Zuschläge | Anrechenbar gesamt |
|---|---|---|---|
| 1 Person | 615 € | + 115 € | 730 € |
| 2 Personen | 745 € | + 149 € | 894 € |
| 3 Personen | 887 € | + 178 € | 1.065 € |
| 4 Personen | 1.035 € | + 206 € | 1.241 € |
| 5 Personen | 1.183 € | + 235 € | 1.418 € |
Grundlage: Anlage 1 zu § 12 Abs. 1 WoGG sowie Heizkosten- und Klimakomponente nach § 12 Abs. 6 und 7 WoGG. Bei mehr als fünf Haushaltsmitgliedern erhöhen sich die Beträge weiter.
So viel Wohngeld ist in Mainz möglich
Beide Beispiele sind mit der für Mainz geltenden Mietenstufe VI gerechnet. In einer Gemeinde mit anderer Mietenstufe fällt das Ergebnis abweichend aus.
Alleinstehende Rentnerin
1 Person · 480 € Bruttokaltmiete · 1.150 € Rente
- Höchstbetrag Miete
- 615 €
- Anrechenbare Miete
- 595 €
- Angerechnetes Einkommen
- 1.035 €
Familie mit zwei Kindern
4 Personen · 850 € Bruttokaltmiete · 2.600 € brutto
- Höchstbetrag Miete
- 1.035 €
- Anrechenbare Miete
- 1.056 €
- Angerechnetes Einkommen
- 1.820 €
Unverbindliche Berechnung nach § 19 WoGG. Die endgültige Höhe bestimmt allein die zuständige Wohngeldbehörde.
Wohngeldrechner für Mainz
Die Mietenstufe VI für Mainz ist bereits voreingestellt. Ergänzen Sie Haushaltsgröße, Miete und Einkommen.
Alle Personen, die dauerhaft zum Haushalt gehören (inkl. Kinder).
Die Mietenstufe hängt von Ihrer Gemeinde ab. Im Zweifel Stufe III wählen.
Kaltmiete plus kalte Betriebskosten – ohne Heizkosten (die werden separat berücksichtigt).
Summe aller Einkünfte im Haushalt (Lohn, Rente, Unterhalt usw.) vor Abzügen.
- Höchstbetrag Miete
- 745 €
- Heizkostenkomponente
- 124 €
- Klimakomponente
- 25 €
- Berücksichtigte Miete
- 799 €
- Anrechenbares Einkommen
- 1.260 €
Unverbindliche Schätzung nach § 19 WoGG (Stand 2025). Die verbindliche Höhe legt Ihre Wohngeldbehörde fest.
In drei Schritten zum Wohngeldantrag in Mainz
Anspruch prüfen
Mit dem Rechner sehen Sie in unter einer Minute, ob sich ein Antrag für Ihren Haushalt in Mainz lohnt.
Formlos beantragen
Sie beantworten verständliche Fragen statt Formulare. Das sichert Ihren Anspruch ab dem laufenden Monat.
Unterlagen nachreichen
Den vollständigen Antrag bearbeitet anschließend die Stadtverwaltung Mainz – Wohngeldstelle.
Diese Unterlagen brauchen Sie
Für den formlosen Erstantrag reichen zunächst Ihre Kontaktdaten. Diese Nachweise sollten Sie für den vollständigen Antrag bereithalten:
Mietvertrag
Aktueller Mietvertrag oder eine Mietbescheinigung Ihres Vermieters.
Einkommensnachweise
Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid oder Nachweise sonstiger Einkünfte.
Ausweisdokument
Personalausweis oder Aufenthaltstitel aller Haushaltsmitglieder.
Kontonachweise
Bankverbindung und ggf. Nachweise zu Nebenkosten und Heizkosten.
Häufige Fragen zum Wohngeld in Mainz
Wohngeld in Mainz jetzt beantragen
Jeder Monat zählt: Wohngeld wird erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.