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Rheinland-Pfalz

Wohngeld in Mainz beantragen

Mainz liegt in Landkreis Mainz (kreisfrei). Für Mainz gilt die Mietenstufe VI – sie bestimmt, welche Miete bei Ihrem Wohngeld höchstens angerechnet wird.

Mietenstufe
VI
Einwohner
219.000
PLZ (Auswahl)
55116, 55118
Kreis
Mainz (kreisfrei)
Zuständigkeit

Wer bearbeitet Ihren Antrag aus Mainz?

Anträge aus Mainz bearbeitet die Stadtverwaltung Mainz – Wohngeldstelle selbst.

Stadtverwaltung Mainz – Wohngeldstelle

Zuständige Wohngeldstelle für Mainz

Die vollständige Anschrift und Telefonnummer ergänzen wir, sobald die Daten redaktionell geprüft sind. Wir veröffentlichen bewusst keine unbestätigten Behördenadressen.

Gut zu wissen

Diese Seite ist ein privates, kostenpflichtiges Angebot und keine amtliche Seite der Behörde. Wir helfen Ihnen, fristwahrend einen formlosen Antrag zu stellen und die zuständige Stelle korrekt zu adressieren.

Sie können Ihren Wohngeldantrag selbstverständlich auch selbst und kostenlos direkt bei der Stadtverwaltung Mainz – Wohngeldstelle einreichen.

Mietenstufe VI

Höchstbeträge für Mainz

Weil für Mainz die Mietenstufe VI gilt, wird Ihre Bruttokaltmiete nur bis zu diesen Grenzen angerechnet. Dazu kommen die dauerhafte Heizkostenkomponente und die Klimakomponente.

Höchstbeträge und Zuschläge für Mainz nach Haushaltsgröße, Mietenstufe VI
HaushaltHöchstbetrag MieteZuschlägeAnrechenbar gesamt
1 Person615 €+ 115 €730 €
2 Personen745 €+ 149 €894 €
3 Personen887 €+ 178 €1.065 €
4 Personen1.035 €+ 206 €1.241 €
5 Personen1.183 €+ 235 €1.418 €

Grundlage: Anlage 1 zu § 12 Abs. 1 WoGG sowie Heizkosten- und Klimakomponente nach § 12 Abs. 6 und 7 WoGG. Bei mehr als fünf Haushaltsmitgliedern erhöhen sich die Beträge weiter.

Beispielrechnungen

So viel Wohngeld ist in Mainz möglich

Beide Beispiele sind mit der für Mainz geltenden Mietenstufe VI gerechnet. In einer Gemeinde mit anderer Mietenstufe fällt das Ergebnis abweichend aus.

Alleinstehende Rentnerin

1 Person · 480 € Bruttokaltmiete · 1.150 € Rente

Höchstbetrag Miete
615 €
Anrechenbare Miete
595 €
Angerechnetes Einkommen
1.035 €
Wohngeld247 €/ Monat

Familie mit zwei Kindern

4 Personen · 850 € Bruttokaltmiete · 2.600 € brutto

Höchstbetrag Miete
1.035 €
Anrechenbare Miete
1.056 €
Angerechnetes Einkommen
1.820 €
Wohngeld649 €/ Monat

Unverbindliche Berechnung nach § 19 WoGG. Die endgültige Höhe bestimmt allein die zuständige Wohngeldbehörde.

Wohngeldrechner für Mainz

Die Mietenstufe VI für Mainz ist bereits voreingestellt. Ergänzen Sie Haushaltsgröße, Miete und Einkommen.

Ihre Angaben
2

Alle Personen, die dauerhaft zum Haushalt gehören (inkl. Kinder).

Die Mietenstufe hängt von Ihrer Gemeinde ab. Im Zweifel Stufe III wählen.

Kaltmiete plus kalte Betriebskosten – ohne Heizkosten (die werden separat berücksichtigt).

Summe aller Einkünfte im Haushalt (Lohn, Rente, Unterhalt usw.) vor Abzügen.

Ihr geschätztes Wohngeld
406 €
pro Monat
Höchstbetrag Miete
745 €
Heizkostenkomponente
124 €
Klimakomponente
25 €
Berücksichtigte Miete
799 €
Anrechenbares Einkommen
1.260 €
Jetzt Antrag stellen

Unverbindliche Schätzung nach § 19 WoGG (Stand 2025). Die verbindliche Höhe legt Ihre Wohngeldbehörde fest.

In drei Schritten zum Wohngeldantrag in Mainz

1

Anspruch prüfen

Mit dem Rechner sehen Sie in unter einer Minute, ob sich ein Antrag für Ihren Haushalt in Mainz lohnt.

2

Formlos beantragen

Sie beantworten verständliche Fragen statt Formulare. Das sichert Ihren Anspruch ab dem laufenden Monat.

3

Unterlagen nachreichen

Den vollständigen Antrag bearbeitet anschließend die Stadtverwaltung Mainz – Wohngeldstelle.

Diese Unterlagen brauchen Sie

Für den formlosen Erstantrag reichen zunächst Ihre Kontaktdaten. Diese Nachweise sollten Sie für den vollständigen Antrag bereithalten:

Mietvertrag

Aktueller Mietvertrag oder eine Mietbescheinigung Ihres Vermieters.

Einkommensnachweise

Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid oder Nachweise sonstiger Einkünfte.

Ausweisdokument

Personalausweis oder Aufenthaltstitel aller Haushaltsmitglieder.

Kontonachweise

Bankverbindung und ggf. Nachweise zu Nebenkosten und Heizkosten.

Häufige Fragen zum Wohngeld in Mainz

Wohngeld in Mainz jetzt beantragen

Jeder Monat zählt: Wohngeld wird erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.