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Rheinland-Pfalz

Wohngeld in Bodenheim beantragen

Ortsgemeinde Bodenheim liegt in der Verbandsgemeinde Bodenheim, Landkreis Mainz-Bingen. Für Bodenheim gilt die Mietenstufe IV – sie bestimmt, welche Miete bei Ihrem Wohngeld höchstens angerechnet wird.

Mietenstufe
IV
Einwohner
7.100
PLZ
55294
Verbandsgemeinde
Bodenheim
Zuständigkeit

Wer bearbeitet Ihren Antrag aus Bodenheim?

Ortsgemeinde Bodenheim führt keine eigene Wohngeldstelle. Anträge aus Bodenheim werden von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen bearbeitet – nicht von der Ortsgemeinde und auch nicht von der Verbandsgemeinde.

Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Zuständige Wohngeldstelle für Bodenheim

Die vollständige Anschrift und Telefonnummer ergänzen wir, sobald die Daten redaktionell geprüft sind. Wir veröffentlichen bewusst keine unbestätigten Behördenadressen.

Gut zu wissen

Diese Seite ist ein privates, kostenpflichtiges Angebot und keine amtliche Seite der Behörde. Wir helfen Ihnen, fristwahrend einen formlosen Antrag zu stellen und die zuständige Stelle korrekt zu adressieren.

Sie können Ihren Wohngeldantrag selbstverständlich auch selbst und kostenlos direkt bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen einreichen.

Mietenstufe IV

Höchstbeträge für Bodenheim

Weil für Bodenheim die Mietenstufe IV gilt, wird Ihre Bruttokaltmiete nur bis zu diesen Grenzen angerechnet. Dazu kommen die dauerhafte Heizkostenkomponente und die Klimakomponente.

Höchstbeträge und Zuschläge für Bodenheim nach Haushaltsgröße, Mietenstufe IV
HaushaltHöchstbetrag MieteZuschlägeAnrechenbar gesamt
1 Person511 €+ 115 €626 €
2 Personen619 €+ 149 €768 €
3 Personen737 €+ 178 €915 €
4 Personen858 €+ 206 €1.064 €
5 Personen982 €+ 235 €1.217 €

Grundlage: Anlage 1 zu § 12 Abs. 1 WoGG sowie Heizkosten- und Klimakomponente nach § 12 Abs. 6 und 7 WoGG. Bei mehr als fünf Haushaltsmitgliedern erhöhen sich die Beträge weiter.

Beispielrechnungen

So viel Wohngeld ist in Bodenheim möglich

Beide Beispiele sind mit der für Bodenheim geltenden Mietenstufe IV gerechnet. In einer Gemeinde mit anderer Mietenstufe fällt das Ergebnis abweichend aus.

Alleinstehende Rentnerin

1 Person · 480 € Bruttokaltmiete · 1.150 € Rente

Höchstbetrag Miete
511 €
Anrechenbare Miete
595 €
Angerechnetes Einkommen
1.035 €
Wohngeld247 €/ Monat

Familie mit zwei Kindern

4 Personen · 850 € Bruttokaltmiete · 2.600 € brutto

Höchstbetrag Miete
858 €
Anrechenbare Miete
1.056 €
Angerechnetes Einkommen
1.820 €
Wohngeld649 €/ Monat

Unverbindliche Berechnung nach § 19 WoGG. Die endgültige Höhe bestimmt allein die zuständige Wohngeldbehörde.

Wohngeldrechner für Bodenheim

Die Mietenstufe IV für Bodenheim ist bereits voreingestellt. Ergänzen Sie Haushaltsgröße, Miete und Einkommen.

Ihre Angaben
2

Alle Personen, die dauerhaft zum Haushalt gehören (inkl. Kinder).

Die Mietenstufe hängt von Ihrer Gemeinde ab. Im Zweifel Stufe III wählen.

Kaltmiete plus kalte Betriebskosten – ohne Heizkosten (die werden separat berücksichtigt).

Summe aller Einkünfte im Haushalt (Lohn, Rente, Unterhalt usw.) vor Abzügen.

Ihr geschätztes Wohngeld
387 €
pro Monat
Höchstbetrag Miete
619 €
Heizkostenkomponente
124 €
Klimakomponente
25 €
Berücksichtigte Miete
768 €
Anrechenbares Einkommen
1.260 €

Ihre Miete liegt über dem Höchstbetrag – berücksichtigt wird nur der Höchstbetrag.

Jetzt Antrag stellen

Unverbindliche Schätzung nach § 19 WoGG (Stand 2025). Die verbindliche Höhe legt Ihre Wohngeldbehörde fest.

In drei Schritten zum Wohngeldantrag in Bodenheim

1

Anspruch prüfen

Mit dem Rechner sehen Sie in unter einer Minute, ob sich ein Antrag für Ihren Haushalt in Bodenheim lohnt.

2

Formlos beantragen

Sie beantworten verständliche Fragen statt Formulare. Das sichert Ihren Anspruch ab dem laufenden Monat.

3

Unterlagen nachreichen

Den vollständigen Antrag bearbeitet anschließend die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.

Diese Unterlagen brauchen Sie

Für den formlosen Erstantrag reichen zunächst Ihre Kontaktdaten. Diese Nachweise sollten Sie für den vollständigen Antrag bereithalten:

Mietvertrag

Aktueller Mietvertrag oder eine Mietbescheinigung Ihres Vermieters.

Einkommensnachweise

Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid oder Nachweise sonstiger Einkünfte.

Ausweisdokument

Personalausweis oder Aufenthaltstitel aller Haushaltsmitglieder.

Kontonachweise

Bankverbindung und ggf. Nachweise zu Nebenkosten und Heizkosten.

Häufige Fragen zum Wohngeld in Bodenheim

Weitere Orte in der Verbandsgemeinde Bodenheim

Für diese Orte gilt dieselbe zuständige Stelle. Die Mietenstufe kann jedoch abweichen und damit auch die Höhe des Wohngelds.

Wohngeld in Bodenheim jetzt beantragen

Jeder Monat zählt: Wohngeld wird erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.