Wohngeld in Gau-Bischofsheim beantragen
Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim liegt in der Verbandsgemeinde Bodenheim, Landkreis Mainz-Bingen. Für Gau-Bischofsheim gilt die Mietenstufe III – sie bestimmt, welche Miete bei Ihrem Wohngeld höchstens angerechnet wird.
- Mietenstufe
- III
- Einwohner
- 2.500
- PLZ
- 55296
- Verbandsgemeinde
- Bodenheim
Wer bearbeitet Ihren Antrag aus Gau-Bischofsheim?
Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim führt keine eigene Wohngeldstelle. Anträge aus Gau-Bischofsheim werden von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen bearbeitet – nicht von der Ortsgemeinde und auch nicht von der Verbandsgemeinde.
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Zuständige Wohngeldstelle für Gau-Bischofsheim
Die vollständige Anschrift und Telefonnummer ergänzen wir, sobald die Daten redaktionell geprüft sind. Wir veröffentlichen bewusst keine unbestätigten Behördenadressen.
Gut zu wissen
Diese Seite ist ein privates, kostenpflichtiges Angebot und keine amtliche Seite der Behörde. Wir helfen Ihnen, fristwahrend einen formlosen Antrag zu stellen und die zuständige Stelle korrekt zu adressieren.
Sie können Ihren Wohngeldantrag selbstverständlich auch selbst und kostenlos direkt bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen einreichen.
Höchstbeträge für Gau-Bischofsheim
Weil für Gau-Bischofsheim die Mietenstufe III gilt, wird Ihre Bruttokaltmiete nur bis zu diesen Grenzen angerechnet. Dazu kommen die dauerhafte Heizkostenkomponente und die Klimakomponente.
| Haushalt | Höchstbetrag Miete | Zuschläge | Anrechenbar gesamt |
|---|---|---|---|
| 1 Person | 456 € | + 115 € | 571 € |
| 2 Personen | 551 € | + 149 € | 700 € |
| 3 Personen | 657 € | + 178 € | 835 € |
| 4 Personen | 766 € | + 206 € | 972 € |
| 5 Personen | 875 € | + 235 € | 1.110 € |
Grundlage: Anlage 1 zu § 12 Abs. 1 WoGG sowie Heizkosten- und Klimakomponente nach § 12 Abs. 6 und 7 WoGG. Bei mehr als fünf Haushaltsmitgliedern erhöhen sich die Beträge weiter.
So viel Wohngeld ist in Gau-Bischofsheim möglich
Beide Beispiele sind mit der für Gau-Bischofsheim geltenden Mietenstufe III gerechnet. In einer Gemeinde mit anderer Mietenstufe fällt das Ergebnis abweichend aus.
Alleinstehende Rentnerin
1 Person · 480 € Bruttokaltmiete · 1.150 € Rente
- Höchstbetrag Miete
- 456 €
- Anrechenbare Miete
- 571 €
- Angerechnetes Einkommen
- 1.035 €
Die Miete liegt über dem Höchstbetrag der Mietenstufe III und wird daher nur bis zu dieser Grenze angerechnet.
Familie mit zwei Kindern
4 Personen · 850 € Bruttokaltmiete · 2.600 € brutto
- Höchstbetrag Miete
- 766 €
- Anrechenbare Miete
- 972 €
- Angerechnetes Einkommen
- 1.820 €
Die Miete liegt über dem Höchstbetrag der Mietenstufe III und wird daher nur bis zu dieser Grenze angerechnet.
Unverbindliche Berechnung nach § 19 WoGG. Die endgültige Höhe bestimmt allein die zuständige Wohngeldbehörde.
Wohngeldrechner für Gau-Bischofsheim
Die Mietenstufe III für Gau-Bischofsheim ist bereits voreingestellt. Ergänzen Sie Haushaltsgröße, Miete und Einkommen.
Alle Personen, die dauerhaft zum Haushalt gehören (inkl. Kinder).
Die Mietenstufe hängt von Ihrer Gemeinde ab. Im Zweifel Stufe III wählen.
Kaltmiete plus kalte Betriebskosten – ohne Heizkosten (die werden separat berücksichtigt).
Summe aller Einkünfte im Haushalt (Lohn, Rente, Unterhalt usw.) vor Abzügen.
- Höchstbetrag Miete
- 551 €
- Heizkostenkomponente
- 124 €
- Klimakomponente
- 25 €
- Berücksichtigte Miete
- 700 €
- Anrechenbares Einkommen
- 1.260 €
Ihre Miete liegt über dem Höchstbetrag – berücksichtigt wird nur der Höchstbetrag.
Jetzt Antrag stellenUnverbindliche Schätzung nach § 19 WoGG (Stand 2025). Die verbindliche Höhe legt Ihre Wohngeldbehörde fest.
In drei Schritten zum Wohngeldantrag in Gau-Bischofsheim
Anspruch prüfen
Mit dem Rechner sehen Sie in unter einer Minute, ob sich ein Antrag für Ihren Haushalt in Gau-Bischofsheim lohnt.
Formlos beantragen
Sie beantworten verständliche Fragen statt Formulare. Das sichert Ihren Anspruch ab dem laufenden Monat.
Unterlagen nachreichen
Den vollständigen Antrag bearbeitet anschließend die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.
Diese Unterlagen brauchen Sie
Für den formlosen Erstantrag reichen zunächst Ihre Kontaktdaten. Diese Nachweise sollten Sie für den vollständigen Antrag bereithalten:
Mietvertrag
Aktueller Mietvertrag oder eine Mietbescheinigung Ihres Vermieters.
Einkommensnachweise
Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid oder Nachweise sonstiger Einkünfte.
Ausweisdokument
Personalausweis oder Aufenthaltstitel aller Haushaltsmitglieder.
Kontonachweise
Bankverbindung und ggf. Nachweise zu Nebenkosten und Heizkosten.
Häufige Fragen zum Wohngeld in Gau-Bischofsheim
Weitere Orte in der Verbandsgemeinde Bodenheim
Für diese Orte gilt dieselbe zuständige Stelle. Die Mietenstufe kann jedoch abweichen und damit auch die Höhe des Wohngelds.
Wohngeld in Gau-Bischofsheim jetzt beantragen
Jeder Monat zählt: Wohngeld wird erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.